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EU AI Act: So kennzeichnet Revivra KI-generierte Inhalte
Revivra-Team ·
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Anbieter von KI-Systemen müssen dann sicherstellen, dass KI-erzeugte Bilder, Videos, Audio und Texte in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt erkennbar sind. Revivra setzt das ab sofort automatisch um.
Was Revivra konkret macht
- KI-Bilder tragen eine maschinenlesbare Kennzeichnung. Jedes Bild, das Revivra mit KI erzeugt oder bearbeitet hat, enthält IPTC-Metadaten im Feld «DigitalSourceType». Mit diesem Standard beschreiben auch Bildagenturen und Plattformen die Herkunft von Bildern. Ihre eigenen, unveränderten Fotos bleiben unmarkiert.
- Verwendet eine Website KI-Bilder, erscheint im Footer ein entsprechender Hinweis. Er ergibt sich aus den Bildern, die tatsächlich auf der Website verwendet werden. Er kann also weder vergessen werden noch mehr behaupten, als zutrifft.
- Jede Seite enthält eine maschinenlesbare Angabe, dass ihre Texte mit KI-Unterstützung erstellt wurden.
Die Kennzeichnung greift bei jeder neuen Generierung und bei jedem Neuaufbau einer Website. Sie müssen dafür nichts einstellen.
Betrifft das auch Schweizer Unternehmen?
Der AI Act ist EU-Recht. Er kann aber auch für Unternehmen ausserhalb der EU eine Rolle spielen, etwa wenn sich ihre Website an Kundinnen und Kunden in der EU richtet. Viele Schweizer KMU haben Kundschaft in Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien. Eine saubere Kennzeichnung schadet in keinem Fall.
Warum Transparenz sinnvoll ist
Besucher wollen wissen, ob das Foto auf einer Website ein echtes Projekt zeigt oder eine KI-Illustration. Wer das offen ausweist, schafft Vertrauen. Das gilt besonders für Unternehmen, deren Geschäft auf persönlicher Empfehlung beruht. Revivra nimmt Ihnen diese Arbeit ab, damit die Kennzeichnung nie davon abhängt, ob jemand daran gedacht hat.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.